Arbeitszeiterfassung und Überstunden: Neues Urteil des Arbeitsgerichts Aachen bringt Risiken für Arbeitgeber
Das Arbeitsgericht Aachen hat entschieden, dass eine Beweislastumkehr eintreten kann, wenn der Arbeitgeber keine Arbeitszeiterfassung führt. In einem Streitfall über Überstunden reicht es aus, dass der Arbeitnehmer glaubhaft darlegt, wie viele Stunden er zusätzlich gearbeitet hat. Der Arbeitgeber muss dann das Gegenteil beweisen – was ohne Zeiterfassung kaum möglich ist.