Auto behalten trotz Verbraucherinsolvenz? So geht’s! 

Wenn es finanziell eng wird und die Verbraucherinsolvenz droht, taucht oft eine wichtige Frage auf: Was passiert mit dem Auto? Keine Sorge – die Antwort ist nicht immer so dramatisch, wie man vielleicht denkt. Dieser Beitrag erklärt, was mit dem Pkw im Insolvenzverfahren passiert, wann er behalten werden kann und worauf zu achten ist.

Warum ist das Auto im Insolvenzverfahren so ein heißes Thema?

Wenn es finanziell eng wird und die Verbraucherinsolvenz droht, taucht oft eine wichtige Frage auf: Was passiert mit dem Auto? Keine Sorge – die Antwort ist nicht immer so dramatisch, wie man vielleicht denkt. Dieser Beitrag erklärt, was mit dem Pkw im Insolvenzverfahren passiert, wann er behalten werden kann und worauf zu achten ist.

Kann das Auto behalten werden?

Die gute Nachricht: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann das Auto auch im Insolvenzverfahren behalten werden. Es kommt vor allem auf diese Faktoren an:

  1. Ist das Auto beruflich notwendig? Wenn das Fahrzeug dringend gebraucht wird, um zur Arbeit zu kommen, stehen die Chancen gut. Das Auto gilt dann als unpfändbar, weil es notwendig ist, um den Lebensunterhalt zu sichern. Das muss allerdings nachgewiesen werden. Ein einfaches „Ich brauche mein Auto“ reicht leider nicht.
  2. Ist das Auto von geringem Wert? Ein alter Gebrauchtwagen, der auf dem Markt kaum noch einen Verkaufserlös bringen würde, wird oft gar nicht erst in die Insolvenzmasse einbezogen. Das liegt daran, dass der Verwaltungsaufwand den potenziellen Erlös oft übersteigt.
  3. Wem gehört das Auto? Gehört das Auto rechtlich gar nicht der betroffenen Person – zum Beispiel, weil es geleast oder finanziert ist – ist es möglicherweise gar nicht Teil der Insolvenzmasse. Allerdings kann hier die Finanzierung ein Problem sein: Wenn die Raten nicht weitergezahlt werden können, droht die Rückabwicklung.

Liegt eine besondere Situation vor? In Fällen wie Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen wird der Pkw oft als notwendiges Hilfsmittel betrachtet. Auch das kann helfen, das Fahrzeug zu behalten.

Was passiert, wenn das Auto doch gepfändet wird?

Sollte das Fahrzeug tatsächlich in die Insolvenzmasse fallen, gibt es meist zwei Szenarien:

  1. Das Auto wird verkauft: Der Insolvenzverwalter verkauft das Fahrzeug und der Erlös fließt in die Insolvenzmasse. Oft gibt es dann eine Ersatzpauschale, um eine alternative Mobilitätslösung zu suchen.

Das Auto wird zurückgekauft: In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, das Auto aus der Insolvenzmasse „herauszukaufen“ – beispielsweise mit Hilfe von Familie oder Freunden.

Kann das Auto behalten werden?

  • Den Bedarf dokumentieren: Belege dafür sammeln, dass das Fahrzeug wirklich gebraucht wird. Das können Arbeitsverträge, Fahrtkostenabrechnungen oder ärztliche Atteste sein.
  • Mit dem Insolvenzverwalter sprechen: Ein offenes Gespräch kann oft Missverständnisse klären und dazu beitragen, eine Lösung zu finden.

Den Fahrzeugschein prüfen: Wenn der Pkw auf eine andere Person zugelassen ist, könnte das helfen, ihn aus der Insolvenzmasse herauszuhalten.

Fazit: Kein Grund zur Panik!

Insolvenz heißt nicht automatisch, dass das Auto verloren geht. Es gibt viele Möglichkeiten, es zu behalten, wenn es wirklich gebraucht wird. Wichtig ist, frühzeitig Informationen einzuholen und die richtigen Schritte zu unternehmen. Das Auto ist mehr als nur ein Gegenstand – und das Erkennen auch viele Insolvenzverwalter.

Frühzeitig informieren, juristische Hilfe in Anspruch nehmen und aktiv für die eigene Mobilität einsetzen – das zahlt sich aus.

Helmut Damm
|
8. Januar 2025
|
14:25

Inhaltsverzeichnis

29,00  zzgl. MwSt.