Arbeitszeiterfassung und Überstunden: Neues Urteil des Arbeitsgerichts Aachen bringt Risiken für Arbeitgeber

Das Arbeitsgericht Aachen hat entschieden, dass eine Beweislastumkehr eintreten kann, wenn der Arbeitgeber keine Arbeitszeiterfassung führt. In einem Streitfall über Überstunden reicht es aus, dass der Arbeitnehmer glaubhaft darlegt, wie viele Stunden er zusätzlich gearbeitet hat. Der Arbeitgeber muss dann das Gegenteil beweisen – was ohne Zeiterfassung kaum möglich ist.

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Was ist eine Betriebsordnung?

Eine Betriebsordnung schafft klare Regeln für das Verhalten und die Zusammenarbeit im Unternehmen. Sie definiert verbindliche Arbeitsregeln, vermeidet Missverständnisse und sichert die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben. Wichtig sind dabei die festgelegten Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden, wie Arbeitszeiten und Verhaltensrichtlinien. Die Betriebsordnung dient als Nachweis für faire Regelungen, minimiert rechtliche Risiken und hilft bei Streitfällen.

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