Das Arbeitsgericht Aachen hat in einer viel beachtenden Entscheidung festgestellt, dass eine Beweislastumkehr zugunsten des Arbeitnehmers eintreten kann, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht nachkommt. In diesem Fall genügt es, wenn der Arbeitnehmer plausibel darlegt, dass er Überstunden geleistet hat. Das Gericht stützte sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs , der die Arbeitgeber zur genauen Erfassung der Arbeitszeiten verpflichtet.
Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Arbeitszeiterfassung und könnte erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Verfahren zur Vergütung von Überstunden haben.
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